Koronarkalk-Quantifizierung („Kalzium-Scoring“).
Klinischer
Hintergrund
Das sogenannte „Kalzium-Scoring“
dient der Identifizierung und Quantifizierung kalzifizierter
Läsionen in den Koronararterien. Kalzifizierte Plaques deuten auf
eine Koronarsklerose hin und besitzen einen hohen prädiktiven Wert
für die Wahrscheinlichkeit „koronarer Ereignisse“. Eine zunehmende
Präsenz kalzifizierter Plaques weist zugleich auch auf das
Fortschreiten der Arteriosklerose hin.
Wann müssen
die Kalkablagerungen untersucht werden ?
Nach Ansicht der
American Heart Association (AHA) sollten Nachweis und
Quantifizierung von koronaren Kalzifikationen bei folgenden
Patientengruppen durchgeführt werden:
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Symptomatische Patienten mit untypischen Schmerzen im Brustkorb. |
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Vorffelddiagnostik (Screening) von symptomfreien Patienten mit
kardiovaskulären Risikofaktoren. |
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Beobachtung der Arterioskleroseentwicklung bei Patienten, die
bereits in Behandlung sind. |
Die
CT-Untersuchung der Herzkranzarterien zum Kalzium-Scoring werden an
einem 128-Zeilen-CT Somatom Definiation AS+ (Siemens) durchgeführt.
Durch spezielle
Hard- und Softwareausstattungen (Heartview) ermöglicht dieses
Mehrzeilen-CT eine EKG-getriggerte Dünnschicht-Untersuchung des
gesamten Herzens in einer Atemanhalteperiode von ca. 20 Sekunden.
Die gesamte
Untersuchungszeit dauert nur 5 Minuten.
Der Patient erhält
kein Kontrastmittel und kann ganz normal essen und trinken.
Mit Hilfe eines
speziellen Auswerteprogrammes (Calcium Scoring, Wizard, Siemens)
können die Verkalkungen an der rechten und linken Herzkranzarterie
erkannt, lokalisiert und nach verschiedenen Scoring-Methoden
quantifiziert werden (Agatston-Score, Volumen-Score, äquivalente
Masse an Calcium-Hydroxylapatit in mg).
Der Patient erhält
im Anschluss an die Untersuchung einen ausführlichen Befundbericht
für seinen Hausarzt oder Kardiologen.
Kosten
Das
Kalzium-Scoring ist derzeit kein Bestandteil des EBM.
Daher können nur
privatversicherte Patienten oder Selbstzahler
untersucht werden.
Die Abrechnung
erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).
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